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FG Saarland 21.02.2006 1 K 115/02, NWB direkt 19/2006 S. 3

Streitwert von sich steuerlich nicht auswirkenden Streitpunkten

Geht es in einem Rechtsstreit – neben anderen, nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG bezifferbaren Streitpunkten – um die Frage, ob das Finanzamt verpflichtet ist, im Einkommensteuerbescheid die über den Höchstbetrag hinausgehenden Versicherungszahlungen in zutreffender Höhe auszuweisen, sind hierfür im Zuge der Streitwertberechnung 10 v. H. des Auffangwerts gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG anzusetzen.