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FG Hamburgq 03.02.2006 II 520/03, NWB direkt 19/2006 S. 3
Umfang der Überprüfungspflicht bei eingereichten Belegordnern
Verlangt das Finanzamt für bezeichnete Aufwendungen die Vorlage von Rechnungsbelegen, so reicht es für den Nachweis nicht, wenn ein Belegordner eingereicht wird, in dem diese Belege sich ohne nähere Kennzeichnung unter vielen anderen befinden.