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FG Hamburg 31.01.2006 II 202/05, NWB direkt 19/2006 S. 3

Örtliche Unzuständigkeit des Finanzgerichts bei bindendem Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts

Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen (früheren) Arbeitgeber auf zutreffende Bescheinigung des erhaltenen Bruttolohns und der Lohnsteuer beruht auf einer arbeitsrechtlichen Verpflichtung. Für derartige Streitigkeiten ist der Finanzrechtsweg im Sinne des § 33 FGO nicht geöffnet. Der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts ist nur hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Die Bindungswirkung gilt nur soweit die Rechtswegentscheidung selbst reicht, also hinsichtlich der Frage, welcher der verschiedenen Rechtswege zulässig ist. Alle anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen muss das Gericht, an das verwiesen ist, selbst prüfen. Innerhalb seines Rechtswegs ist das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht gehindert, den Rechtsstreit aus Gründen der örtlichen, sachlichen oder funktionellen Zuständigkeit ...