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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 7

Aufzeichnungen im Fahrtenbuch

BFH definiert, welche Aufzeichnungen erforderlich sind

Rechtsanwältin Steuerberaterin Karin Campen, Düsseldorf

Bereits im letzten Monat hatte der BFH sich in zwei Entscheidungen mit den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auseinandergesetzt (vgl. NWB direkt Nr. 14/2006). Damals stellte er klar, dass die Auf

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zeichnungen im Fahrtenbuch nicht nur vollständig und fortlaufend sein, sondern auch zeitnah erfolgen müssen. Nachträgliche Veränderungen müssen möglichst ausgeschlossen sein, eine Anforderung, die meist nur ein gebundenes Fahrtenbuch erfüllt. Fahrtenbüchern im Excel-Format hat der BFH daher eine klare Absage erteilt. In seiner neuen Entscheidung IV R 87/04 befasst sich der BFH nunmehr mit den inhaltlichen Anforderungen an die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch.

Die bisherigen Vorgaben

Es gibt bislang keine gesetzliche Definition, wann ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt. Die Finanzverwaltung hat jedoch die aus ihrer Sicht erforderlichen Angaben in den LStR zusammengestellt. R 31 Abs. 9 Nr. 2 LStR unterscheidet dabei zwischen dienstlichen und privaten Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die dienstlichen Fahrten sind demnach aufzuzeichnen

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit,

  • Reiseziel, bei Umwegen a...