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NWB Nr. 19 vom Seite 1623 Fach 28 Seite 1027

Änderung von Verkehrs- und Bußgeldvorschriften 2006

Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit

Wolfgang Berr

Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2005 I S. 3716 = VkBl 2006 S. 39 mit Begründung) wurden die Anpassung der Fahrzeugausrüstung an die Wetterverhältnisse und die Schutzhelmtragepflicht für Trikes und Quads sowie die Anforderungen an die Ladungssicherheit eingeführt. Außerdem wurden Änderungen und Verschärfungen des Bußgeldkatalogs vorgenommen. Ferner wurden mit der 15. Verordnung zur Änderung der StVO v. (BGBl 2005 I S. 3714 = VkBl 2006 S. 36 mit Begründung) die Möglichkeit geschaffen, Verkehrsverbote für Mautausweichler anzuordnen, und mit der 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2006 I S. 569) Regelungen in Bezug auf Tunnels und Nothalte- und Pannenbuchten getroffen. Die wesentlichen Neuregelungen werden nachfolgend dargestellt.

I. Anpassung der Ausrüstung der Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse

Durch die Neufassung des § 2 Abs. 3a StVO ist „bei Kraftfahrzeugen…die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage”. Diese Vorschrift beinhaltet – im Gegensatz zu ver...