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OLG Brandenburg 11.01.2006 7 U 52/05, NWB 19/2006 S. 150

Zivilrecht | Vertragsbedingungen bei Internet-Auktion

Das Verlangen einer Erklärung über die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Nutzers einer Internet-Auktionsplattform in den AGB des Betreibers des Internetauktionshauses verstößt nicht gegen das Verbot der Umkehr der Beweislast (§ 309 Nr. 12b BGB). Den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Nr. 1 TDDSG bezüglich der Abgabe einer Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten wird genügt, wenn ein durchschnittlich verständiger Nutzer erkennen kann und muss, dass er rechtsverbindlich einer Verarbeitung seiner persönlichen Daten zustimmt. Für die in Bezug auf das Koppelungsverbot des § 3 Abs. 4 TDDSG bedeutsame Frage, ob dem Nutzer ein anderer Zugang zu Telediensten in zumutbarer Weise möglich ist, ist darauf abzustellen, ob der Diensteanbieter eine Monopolstellung innehat und diese ausnutzt; bi...