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Abgabenordnung | Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist nach dem NWB XAAAB-82746 ein Hinweis auf die Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO für die Ermittlung des Tags der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) nicht erforderlich.