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Fiskus will wieder Spekulationssteuer kassieren
Das BMF hat in einem Schreiben festgelegt, dass Anleger die Steuer, die auf ihre Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften ab 1999 angefallen ist, jetzt tatsächlich zahlen sollen. Ursprünglich hatte die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung von entsprechenden Steuerbescheiden gewährt.
Hintergrund dieser geänderten Verwaltungsansicht ist das wonach die Besteuerung der Einkünfte aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften bzw. aus Termingeschäften ab 1999 verfassungsgemäß ist.
Soweit möglich, sollten Steuerbescheide infolge einer insoweit beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerde weiterhin offen gehalten werden.