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BBV Nr. 5 vom Seite 138

Aktuelles zur Besteuerung des Verfalls wertloser Optionen

von Martin Haisch, München

Nach aktuellen Erhebungen investierten Privatanleger Ende Februar ca. 90 Mrd. € in Derivate. Der Anteil von Hebelprodukten betrug dabei ca. 1,44 Mrd. €, wobei gerade diese Anlageklasse ein größeres Wachstum zu verzeichnen hatte. Einen bedeutenden Anteil in diesem Bereich machten Optionen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr aus. Bei diesen Produkten besteht ein nicht unerhebliches Risiko, substanzielle Verluste zu erleiden. Die umstrittene Frage, ob Privatanleger solche Verluste steuerlich geltend machen können, wird nun der BFH zu klären haben. Der folgende Beitrag stellt den Streitstand dar und zeigt auf, was Sie betroffenen Mandanten raten sollten.

I. Funktion von Optionen

Im Rahmen von Optionsgeschäften erwirbt der Käufer vom Verkäufer der Optionen (Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, Basiswerte (Underlying) zum Basispreis entweder vom Stillhalter zu kaufen (Kaufoption) oder an ihn zu verkaufen (Verkaufsoption).

Ist ein tatsächlicher Erwerb bzw. eine Lieferung des Underlying aufgrund dessen Natur, den anwendbaren Handelsbedingungen oder den vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen, erfolgt bei Ausübung der Optionen eine Zahlung der Differenz zwischen Bas...