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Grenzbetragsberechnung bei eigenen Einkünften und Bezügen eines Kinds
Hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgrund der Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in die Grenzbetragsberechnung bestandskräftig abgelehnt, obwohl im Lichte der später ergangenen Entscheidung des BVerfG materiell-rechtlich die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllt waren, steht einer rückwirkenden Änderung die Bindungswirkung des Ablehnungsbescheids entgegen. In der nachträglichen Erkenntnis der fehlerhaften Rechtsanwendung liegt weder eine neue Tatsache noch eine Änderung der für den Anspruch auf Kindergeld erheblichen Verhältnisse. § 70 Abs. 4 EStG gestattet nur dann eine Aufhebung der Kindergeldfestsetzung, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kinds den Jahresgrenzbetrag entgegen einer früheren, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ergangenen Prognoseentscheidun...