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Anteilsveräußerung an ausländischer EU-Körperschaft in 2001
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Anwendungsvorschriften zu § 17 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 v. in § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 und in § 52 Abs. 34 a EStG i. d. F. des StEuglG v. mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV vereinbar sind. Die Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes der „historischen”, d.h. der tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 begegnet auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass hierdurch Wertsteigerungen besteuert werden können, die in der Zeit vor Eintritt der Steuerverhaftung der Anteilsrechte eingetreten sind, keinen ernstlichen Zweifeln. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Jahre 2001 nach § 17 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 ist bei summarischer Betrachtungsweise auch nicht wegen eines sog. strukturellen Vo...