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Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen an Zusatzversorgungskasse aufgrund Tarifvertrags
Werden tarifvertragliche Bestimmungen über ein Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer (hier: im Bereich der Landwirtschaft) vom zuständigen Bundesministerium (hier: für Arbeit und Sozialordnung) gem. § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemein gültig erklärt und ist ein selbst nicht tarifgebundener Arbeitgeber deswegen zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Zusatzversorgungskasse verpflichtet, sind diese Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 62 Satz 1, 3. Alternative EStG („nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung”) steuerfrei. Mit „gesetzlichen Vorschriften” i. S. von § 3 Nr. 62 Satz 1, 2. Alternative EStG sind nur formelle Gesetze gemeint, die in einem verfassungsmäßigen förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen sind. Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind...