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FG Hessen 15.03.2006 6 V 3290/05, NWB direkt 18/2006 S. 3

Ernstliche Zweifel bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht

Unsicherheiten in der Beurteilung von Tatfragen, für die der Antragsteller die objektive Beweislast trägt und hinsichtlich derer er die Mitwirkungspflicht nicht hinlänglich erfüllt hat, führen im Aussetzungsverfahren nicht zum Erfolg.