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Dokumentation der Ansparrücklage bei § 4 Abs. 3 EStG
Für die Bildung einer Ansparrücklage in einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG genügt es, wenn sich die notwendigen Angaben zur Rücklagenbildung aus einer Aufzeichnung ergeben, die zeitnah zur EÜR erstellt worden ist. Diese Aufzeichnung muss der Steuererklärung nach dem nicht beigefügt werden, auf Verlangen des FA diesem aber jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. Zu den notwendigen Angaben, die sich aus der Aufzeichnung ergeben müssen, gehören die Funktion des Wirtschaftsguts und dessen voraussichtliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Wird die Ansparrücklage für eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern gebildet (Sammelansparrücklage), ist dies nur dann unschädlich, wenn mit der Rücklage der Höchstbetrag der Gesamtans...