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BMF 07.04.2006 IV B 7 - S 1978 b - 1/06, NWB 18/2006 S. 141

Körperschaftsteuer | Verlustübergang nach § 12 Abs. 3 UmwStG

In dem Urteil v. - I R 68/03 NWB RAAAB-56105 hat der BFH im Zusammenhang mit der Ermittlung der Bezugsgröße für die Berechnung der Anrechnungshöchstbeträge nach § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG 1991 i. V. mit § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 entschieden, dass bei der Verschmelzung von Körperschaften ein im Übertragungsjahr bei der übertragenden Körperschaft eingetretener laufender Verlust mit Gewinnen der übernehmenden Körperschaft des Übertragungsjahrs verrechnet werden kann, sofern die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 erfüllt sind. Der Verlust der übertragenden Körperschaft aus dem Übertragungsjahr sei nicht Bestandteil des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 verbleibenden Verlustabzugs i. S. des § 10d Abs. 3 Satz 2 EStG 1990. Nach dem NWB EAAAB-82453 sind die Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. – Anmerkung: Gegenstand dieses Nichtanwendungserlasses ...