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OFD Frankfurt 30.03.2006 S 2221 A - 78 - St II 2.08, NWB 18/2006 S. 140

Einkommensteuer | Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag bei zusammenveranlagten Ehegatten

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bestimmt sich der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen aus der Summe der jedem Ehegatten unter seinen persönlichen Voraussetzungen zustehenden Höchstbeträge. Die II 2.08 eine Übersicht mit häufig vorkommenden Fallvarianten und die den Ehegatten jeweils zustehenden Höchstbeträge veröffentlicht.