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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 2996/05

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8, UStG § 1 Abs. 1 Satz 1

Entgeltliche Personalübernahme beim Outsourcing als steuerpflichtiger Umsatz

Leitsatz

Die Personalübernahme durch den Auftragnehmer anlässlich des Outsourcings eines unrentablen Reinigungsdienstes bei befristeter Personalkostenübernahme durch den Auftraggeber im Erstjahr unterliegt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz der Umsatzsteuer.

Fundstelle(n):
UStB 2006 S. 158 Nr. 6
ZAAAB-82446

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