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Hessisches Finanzgericht  v. - 1 K 1114/02 EFG 2006 S. 560 Nr. 8

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2a, SGB VI § 5 Abs. 2 Satz 2

Vorwegabzug bei geringfügigem Beschäftigungsverhältnis

Leitsatz

Die Kürzung des Vorwegabzugs auf Grund von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers beim Sonderausgabenabzug hat zu unterbleiben, wenn die Zukunftssicherungsleistungen nicht für den Arbeitnehmer erbracht worden sind, weil dieser von der Option des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI keinen Gebrauch gemacht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1115 Nr. 18
EFG 2006 S. 560 Nr. 8
KÖSDI 2006 S. 15119 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2006 S. 400
EAAAB-82398

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