Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis nur, wenn ein Abschiebungshindernis vorliegt
Leitsatz
Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis
ist.
§ 62 Abs. 2 EStG ist einschränkend verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss der Kindergeldberechtigung
für solche Ausländer nicht gilt, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können und die sich seit mindestens 1 Jahr
ununterbrochen in Deutschland aufhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 719 Nr. 12 EFG 2006 S. 751 Nr. 10 GStB 2006 S. 118 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2006 S. 555 MAAAB-82391
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