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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 3142/04

Gesetze: EigZulG § 13 Abs. 1, EigZulG § 11 Abs. 6, BGB § 387, AO § 37, AO § 218, AO § 226

Keine Gesamtgläubigerschaft von Miteigentümerehegatten bei zusammen durchgeführter Eigenheimzulagefestsetzung

Leitsatz

  1. Miteigentümerehegatten sind auch bei zusammen durchgeführter Festsetzung der Eigenheimzulage keine Gesamtgläubiger des Zulageanspruchs.

  2. § 11 Abs. 6 und § 13 EigZulG stellen keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft dar.

Fundstelle(n):
YAAAB-82374

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