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Schweden | besondere Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise
Die schwedische Regierung hat am 20.3.2006 einen Gesetzentwurf über die Einführung von Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisbildung vorgelegt. Zur Bekämpfung der Steuerflucht und Vermeidung von Gewinnverlagerungen werden somit auch in Schweden besondere Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise eingeführt. Künftig sind in Schweden steuerpflichtige Unternehmen verpflichtet bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen, mit denen sie aufgrund von Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnissen mittelbar oder unmittelbar verbunden sind, entsprechende Dokumentationen zu erstellen. Diese sollen insbesondere Angaben über das ausländische Unternehmen, Art und Umfang der Geschäftsvorfälle, gewählte Verrechnungspreismethode sowie eine Fremdvergleichs- und Fu...