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BGH 12.01.2006 IX ZB 239/04, NWB direkt 17/2006 S. 11

Abtretung von Steuererstattungsansprüchen in der Restschuldbefreiung

Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst. Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.