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FG Niedersachsen 29.09.2005 11 K 396/04, NWB direkt 17/2006 S. 7

Lohnsteuerhaftung einer inländischen Tochtergesellschaft

Entsendet eine Muttergesellschaft Arbeitnehmer an ihre Tochtergesellschaft, wird diese Arbeitgeberin, sofern ein separater Dienstvertrag abgeschlossen wird und das Arbeitsverhältnis mit der Obergesellschaft während der Beschäftigungszeit ruht. Arbeitnehmer der Obergesellschaft bleibt der Arbeitnehmer nur, wenn er während seiner Abordnung sein Gehalt weiterhin von der Obergesellschaft erhält und nur ihr gegenüber weisungsgebunden ist. Eine inländische Tochtergesellschaft ist für den Lohnsteuerabzug bei Gratifikationen an abgeordnete Arbeitnehmer ihrer ausländischen Muttergesellschaft auch dann verantwortlich, wenn die Gratifikationen aufgrund eines separaten Arbeitsvertrags zwischen ihr und den Arbeitnehmern nach deren Rückkehr in ihr Heimatland von der Muttergesellschaft ausgezahlt werden....