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FG Köln 24.01.2006 5 K 2573/05, NWB direkt 17/2006 S. 6

Beauftragung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a EStG setzt eine eigene Beauftragung, den Erhalt einer Rechnung und den Zahlungsnachweis durch den Steuerpflichtigen voraus, gegenüber dem auch die Dienstleistung erbracht werden muss. Die Beauftragung durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Erbringung der Dienstleistung gegenüber der Gemeinschaft fällt nicht unter die Vergünstigung, weil in diesem Fall kein arbeitsmarktpolitischer Effekt dahin gehend erreicht werden kann, dass ein Privathaushalt einen Dienstleister für solche Arbeiten beauftragt, die der Haushalt bislang selbst verrichtet hat.