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FG Münster 08.02.2006 7 K 2079/05 Kg, NWB direkt 17/2006 S. -1
Berücksichtigung von Beiträgen des Kinds zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen Kinds nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind von diesem zu entrichtende Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mindernd zu berücksichtigen.