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FG Münster 16.01.2006 8 K 6071/02 F, NWB direkt 17/2006 S. 5

Abgrenzung laufender Gewinn/Betriebsaufgabegewinn

Überführt der Steuerpflichtige das Betriebsgrundstück (welches nicht das einzige Wirtschaftsgut ist) von dem Betrieb, den er aufgibt, zu Buchwerten in eine eigens hierfür neu gegründete Grundstücksverwaltungs-KG, die erhebliche Schulden auf dem Grundstück übernimmt, liegt keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe, sondern eine Gewinnrealisierung vor, die dem laufenden Gewinn zuzuordnen ist.