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FG München 26.10.2005 10 K 1430/03, NWB direkt 17/2006 S. 3

Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen

Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Erlass nach § 227 AO steht bei identischem Sachverhalt einer erneuten Entscheidung über eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) entgegen.