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BFH 15.02.2006 VI R 92/04, StuB 7/2006 S. 283

Einkommen-/Lohnsteuer | Zahlung des Gegenwerts durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn

Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu (Bezug: § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 LStDV).NWB TAAAB-79017

Praxishinweise: Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers sich wirtschaftlich so darstellt, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung gestellt und der Arbeitnehmer sie zum Zweck seiner Zukunftssicherung verwendet hat. Dem Arbeitnehmer muss also ein Rechtsanspruch gegen eine Versorgungseinrichtung auf eine künftige Versorgung zustehen. Erst wenn die Zahlungen des Arbeitgebers einer solchen Finanzierung dienen, kann von einem geldwerten Vorteil (= Arbeitslohn) ausgegangen werden. Da die Gegenwertzahlung, die nur beim Aussc...