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Einkommensteuer | Erwerb eines Restitutionsanspruchs als Anschaffungsgeschäft für ein Grundstück
Der Erwerb eines Restitutionsanspruchs steht der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleich. Daher ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenden Grundstücks grundsätzlich als Anschaffungs und Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen (Bezug: § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG).▶NWB LAAAB-80861
▶Praxishinweise: Maßgeblich für die Annahme einer Anschaffung im Rahmen des § 23 EStG ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das obligatorische Rechtsgeschäft. Da mit dem Erwerb eines Restitutionsanspruchs schuldrechtlich ein (öf S. 283fentlich-rechtlicher) Anspruch auf Zuteilung des Eigentums an einem Grundstück erworben wird, ist dieser verbindliche Vertrag rechtsgestaltend für das Eigentum und setzt die Frist, in der ein privates Veräußerungsgeschäft/Sp...