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Kein Halbteilungsgrundsatz als Belastungsobergrenze für ESt und GewSt
Aus dem „Halbteilungsgrundsatz” () lässt sich nach dem keine verbindliche verfassungsrechtliche Obergrenze für die Gesamtbelastung mit ESt und GewSt herleiten. Der Stpfl. wird durch eine Belastung mit ESt und GewSt von mehr als 50 % ebenfalls nicht in seinem Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt.▶NWB DAAAB-80025
▶Praxishinweise: (1) Der Inhaber eines Gewerbebetriebs wurde für das Jahr 1994 gemeinsam mit seiner Ehefrau zur ESt veranlagt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 622 878 DM ergab sich eine ESt von 260 262 DM. Hinzu kam noch die von der Gemeinde festgesetzte GewSt-Schuld von 112 836 DM. Das Einkommen war also mit etwa 59,9 % Steuern belastet. Unter Berufung auf den „Halb...