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Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb
Bei einem erst zu eröffnenden Betrieb setzt die Bildung einer Ansparrücklage für noch herzustellende Wirtschaftsgüter gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 28/05, EFG 2005 S. 1416) rechtsverbindliche Werkverträge oder Kaufverträge hinsichtlich der benötigten Materialien voraus (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).▶NWB UAAAB-60692
▶Praxishinweise: (1) Das Urteil des FG befasst sich mit der Konkretisierung der Ansparrücklage bei einem neu zu eröffnenden Betrieb. Nach der Rechtsprechung des BFH erfordert die Bildung der Ansparrücklage in einem neu zu eröffnenden Betrieb, dass die Investitionsentscheidung, sofern sie wesentliche Betriebsgrundlagen betrifft, ausreichend konkretisiert wird (, BStBl 2004 II S. 182 = StuB 2002 S. 762). Gleiches gilt für In...