Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 287

Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH

– Prof. Dr. Andreas Marschner, Berlin –

Die rentenversicherungsrechtliche Regelung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI über die Versicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen findet auch auf selbständige Geschäftsführer einer GmbH Anwendung, die zugleich Gesellschafter dieser GmbH sind. Entscheidend für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht ist dabei allein, ob in der Person des Gesellschafter-Geschäftsführers die Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI erfüllt sind. Dagegen kommt es nicht auf die Verhältnisse der GmbH und damit nicht darauf an, wie viele Auftraggeber die GmbH ihrerseits hat und ob sie wenigstens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Dies hat das BSG in einem praxiswichtigen Urteil vom entschieden (B 12 RA 1/04 R, BB 2006 S. 553 = DStR 2006 S. 434, verfügbar im Volltext auch über www.bundessozialgericht.de, dort Rubrik „Entscheidungstexte”).

Praxishinweise: (1) Das Urteil des BSG ist die bislang einzige höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob und wie der im Jahre 1999 eingeführte § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH anzuwenden ist.

(2) Der Kläger, alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH, hielt sich selbst für nicht rentenversicherungspflichtig. Die Deutsche Rentenversi...