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StuB Nr. 7 vom Seite 286

Rentenversicherungspflicht für selbständige GmbH-Geschäftsführer?

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, und und RA Jörg Greck, Holzwickede

„Richterrecht ist unser Schicksal” – dieses geflügelte Wort, das für das Arbeitsrecht geprägt wurde, gilt nicht nur dort, sondern auch für das Sozialversicherungsrecht. Das zeigt die Überraschungsentscheidung des (DStR 2006 S. 434 ff.), mit der das Gericht eine Rentenversicherungspflicht selbständiger GmbH-Geschäftsführer begründet hat (grundl. hierzu Thomas Müller, Verfahrensbevollmächtigter des Klägers in dem Verfahren vor dem BSG, NWB 2006, Heft 11, S. 821 ff.; Stefan Müller, DB 2006 S. 614 ff.; vgl. auch Marschner, StuB 2006 S. 287 f. – in diesem Heft).

I. Wen betrifft die Entscheidung?

Die Urteilsbegründung, die für die Rentenversicherungspflicht auf § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI abstellt, zeigt, dass die im Streitfall konkret „nur” eine Einmann-GmbH betreffende Entscheidung weit über den Einzelfall hinaus reicht und allgemeine Gültigkeit für die Rentenversicherungspflicht aller GmbH-Geschäftsführer hat, die unter sozialversicherungsrechtlichen Kriterien als selbständig gelten (Schmidt-Keßeler, DStR 2006 S. 588).

Rentenversicherungspflichtig können nach dem Spruch des BSG gem. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI, der zum Schutz sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger Anfang 1999 in das SGB VI eingefügt wurde, auch solche GmbH-G...