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StuB Nr. 7 vom Seite 285

Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden

Ein Grundstück, das teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet und teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, kann der Stpfl. umsatzsteuerlich vollständig dem Unternehmensvermögen zuordnen, wenn die unternehmerische Nutzung zu mehr als 10 % erfolgt (vgl. BStBl I S. 451 = StuB 2004 S. 379). Er ist dadurch zum Vorsteuerabzug auf die Herstellungskosten/Anschaffungskosten und laufenden Aufwendungen für das gesamte Gebäude (auch für den eigengenutzten Teil) berechtigt. Hinsichtlich der privaten Nutzung ist bei der USt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG zu versteuern (vgl. BStBl I S. 469 = StuB 2004 S. 612).

Bei der ESt besteht auch nach der EuGH-Rechtsprechung keine Möglichkeit, den privat genutzten Gebäudeteil dem steuerlich relevanten Bereich zuzuordnen. Bei der Behandlung der USt- und Vorsteuerbeträge im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist Folgendes zu beachten:

1. AfA-Bemessungsgrundlage

Die nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuern gehören nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes (§ 9b EStG). Die auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Vorsteuerbeträge sind im Zeitpunkt ihrer Verausgabung als Werbungskosten zu berüc...