Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmensteuerreform 2008
– Die Vorschläge der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft für eine wettbewerbsfähige Unternehmensteuerstruktur –
Der Dualismus der Unternehmensbesteuerung soll beseitigt werden. Daher ist angestrebt, grundsätzlich alle Unternehmen einer Allgemeinen Unternehmensteuer zu unterwerfen. Dabei werden Unternehmensgewinne auf Unternehmensebene zunächst niedrig proportional (zw. 25 und 30 %) besteuert und bei Entnahme, Ausschüttung auf Unternehmerebene einkommensteuerrechtlich ermäßigt nachbelastet.
Zur Vermeidung einer Doppelbelastung entnommener Gewinne erhalten Personenunternehmer die Möglichkeit einer „transparenten Entnahme” von max. 120 000 €.
Daneben besteht für Personenunternehmen die Möglichkeit, über die sog. Kleinunternehmerregelung in der ESt zu verbleiben, wenn die Unternehmensteuer für sie keine Vorteile bringt.
I. Das lange Warten auf eine Unternehmensteuerstruktur
Bereits Ende der 1990er Jahre war unübersehbar, dass Deutschland im internationalen, vor allem aber im europäischen Steuerwettbewerb schlecht positioniert ist. Mit der damaligen Gesamtbelastung aus GewSt, KSt (40 %) und SolZ von insgesamt rund 52 % war Deutschland weit abgeschlagen, zumal bereits durch das StEntlG 1999/2000/2002 die Bemessungsgrundlage gerade im unternehmerischen Bereich erheblich verbreitert worde...