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BAG 11.04.2006 9 AZR 500/05, NWB 17/2006 S. 137

Arbeitsrecht | Bonuspunkte für dienstliche Flugreisen

Nimmt der Arbeitnehmer (hier: Verkaufsleiter Ausland) am Miles-and-More-Programm einer Fluggesellschaft teil, muss er die im Rahmen von dienstlich veranlassten Flügen gesammelten Bonuspunkte an den Arbeitgeber herausgeben. Dieser kann vom Arbeitnehmer verlangen, die gesammelten Punkte für weitere Dienstfahrten einzusetzen. Die rechtliche Grundlage dieser Entscheidung () sieht das BAG im Auftragsrecht: Demjenigen, auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, stehen die gesamten Vorteile aus dem Geschäft zu (§ 667 2. Alt. BGB). Zur steuerrechtlichen Behandlung vgl. § 3 Nr. 38, § 37a EStG.