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Die ertragsteuerliche Organschaft
- tatbestandliche Voraussetzungen und Besonderheiten bei der Einkommensermittlung
I. Einführung
Das deutsche Ertragsteuerrecht kennt keine Steuerpflicht von Unternehmensgruppen im Sinne einer einheitlichen Konzernbesteuerung oder anderer Unternehmensverbünde. S. 232Vielmehr knüpfen Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuergesetz im Grundsatz gemäß dem Trennungsprinzip an die Besteuerung der einzelnen Unternehmenseinheiten als eigenständige (Steuer-)Rechtssubjekte an, soweit diese nicht in der Rechtsform einer Personengesellschaft agieren.
Auf Ebene der Unter(kapital-)Gesellschaft entstandene Verluste finden demzufolge grundsätzlich keinen Eingang in die Einkommensbemessung des Mutterunternehmens. Sie können allenfalls zu einer Minderung des Beteiligungswertes führen, welche in Abhängigkeit der Rechtsform der Muttergesellschaft dort maximal zur Hälfte steuerwirksam wird. Eine Ausnahme hierzu bildet die Organschaft. Diese zeichnet sich vereinfacht dargestellt dadurch aus, dass der Saldo aller im Geschäftsjahr von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Aufwendungen und Erträge letztlich nur in den Jahresüberschuss der Muttergesellschaft einfließt und dort der Besteuerung unterliegt. Ertragsteuerlich werden Organschaftsverhältnisse nach Maßgabe der §§ 14 ff. KStG an...