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FG Saarland 21.02.2006 1 K 115/02, NWB direkt 16/2006 S. 3

Streitwert bei Antrag auf Festhaltung derzeit nicht abziehbarer Versicherungsbeiträge

Hat der Kläger den „Ausweis der (sich derzeit infolge der Höchstbetragsregelung steuerlich nicht auswirkenden) Versicherungsbeiträge im Einkommensteuerbescheid in zutreffender Höhe” zur Vorsorge für den Fall beantragt, dass das BVerfG die Höchstbetragsregelung ggf. für verfassungswidrig erklärt, ist der Streitwert insoweit mit 10 v. H. des Auffangstreitwerts (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG) zu schätzen.