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FG Müchen 31.07.2003 4 K 4425/01, NWB direkt 16/2006 S. 10

Aussetzung des Verfahrens bei noch nicht bestandskräftigem Bedarfswert

Das Klageverfahren wegen Schenkungsteuer ist auszusetzen, wenn das Verfahren über einen zugrundezulegenden Bedarfswert noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist. Dass es u.U. bei Fehlen einer freigebigen Zuwendung einer solchen Feststellung nicht bedarf, steht dem nicht entgegen.