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BFH 16.12.2005 V B 114/05, NWB direkt 16/2006 S. 9

Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Der erforderliche Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist nicht geführt, wenn nicht nachgewiesen wurde, wer der wirkliche Abnehmer eines gelieferten Gegenstands war und auch nicht feststeht, dass der Gegenstand tatsächlich in das Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.