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FG Rheinland-Pfalz 07.06.2005 VIII R 8/06, NWB direkt 16/2006 S. 5

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Geschäftsanteilen

Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Geschäftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft vor dem dinglichen Vollzug durch eine formwirksame Abtretung setzt regelmäßig voraus, dass der Erwerber alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte, insbesondere auch Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht, ausüben kann.