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FG Münster 11.11.2005 9 K 6525/01K, NWB direkt 16/2006 S. 4
Rücklagenberechnung bei Wertaufholung
Der rücklagenfähige Gewinn nach § 52 Abs. 16 S. 3 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht durch einen Vergleich der Buchwerte (Bilanzansätze) der Forderungen zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr der Umfang der im Forderungsbestand zum enthaltenen Wertberichtigungen.