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FG Hamburg 05.01.2006 VI 345/04, NWB direkt 16/2006 S. 2

Keine Schätzungsbefugnis ohne Schätzungsanlass

Das Finanzamt darf Besteuerungsgrundlagen nicht nach § 162 AO schätzen, wenn kein Schätzungsanlass i. S. des § 162 Abs. 2 AO vorliegt. Fehlt ein Schätzungsanlass, ist nach Beweislastregeln zu entscheiden.