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Grundstücksverpfändung als Teil der Vermögensverwaltung
Kein Verlust der erweiterten Kürzungsmöglichkeit
Anstelle der Kürzung des Gewerbeertrags um 1,2 v. H. der Einheitswerte des Immobilienvermögens steht der Grundstücksverwaltungsgesellschaft neben der Wohnungsbaugesellschaft die „erweiterte Kürzung” in Höhe des gesamten Gewerbeertrags zu. Dadurch stehen Unternehmen der Vermögensverwaltung, die nur durch Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind, privaten Vermögensverwaltungen gleich. Doch wo liegen die Grenzen zwischen der „reinen Grundstücksverwaltung” und der nachhaltigen Teilnahme am Wirtschaftsverkehr des Gewerbebetriebs, wenn die Grundstücksverwaltungsgesellschaft den Gewerbebetrieb eines Schwesterunternehmens durch Einsatz ihrer Grundstücke nachhaltig – wenn auch indirekt – unterstützt? In seiner Entscheidung v. - VIII R 60/02 hatte der BFH diese Frage zu beantworten und entschieden, dass die unentgeltliche Gestellung von Sicherheiten Teil der Grundstücksverwaltung ist.
Ausgangslage
Im Streitfall versagte das Finanzamt einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft die erweiterte Kürzung, weil diese die Bankkredite einer gewerblich tätigen Schwestergesellschaft verbürgt und die Bürgschaften durch Eintragung von Grundschulden im
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Grundbuch besi...