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Grundsteuer | Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen Bundesländer
Das 10 C 6.05 und 10 C 8.05 die Klagen zweier Unternehmen abgewiesen, mit denen sie den Teilerlass der für ihre Geschäftsgrundstücke in Chemnitz festgesetzten Grundsteuer begehrt hatten. Nach der Wiedervereinigung hatte sich der Gesetzgeber entschieden, die Grundsteuer in den neuen Ländern nach den damals geltenden Regeln zu erheben. Diese sahen für bestimmte Grundstücksgruppen je nach Gemeindegröße, in der sie lagen, gestaffelte Steuermesszahlen vor. Die dabei für kleinere Gemeinden vorgesehene höhere Steuermesszahl sollte bei nach 1935 erfolgten Eingemeindungen beibehalten werden. Das BVerwG entschied nun, ein Erlass der Grundsteuer könne nicht auf Mängel der vorausgegangenen, mittlerweile unanfechtbaren Steuermessbescheide gegründet werden. Der Bill...