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Aufteilungsmaßstab für Hospitality-Leistungen bei der Fußball-WM 2006
Das BMF hat für die Fußball-WM den Aufteilungsmaßstab aus dem Schreiben vom NWB OAAAB-58890 zu den VIP-Logen für sog. Hospitality-Leistungen geändert. Hospitality-Leistungen beinhalten u. a. Logen- oder bevorzugte Sitzplätze, bevorzugte Parkplätze, Bewirtung, persönliche Betreuung usw., jedoch keine Werbeleistungen. Der pauschale Aufteilungsmaßstab soll abweichend von Rz. 14 des Schreibens vom betragen: für Bewirtung 30 %, max. 1.000 € je Teilnehmer je Veranstaltung. Ein darüber hinausgehender Betrag soll auf Geschenke entfallen.
BBK F. 13 S. 4783