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Lohnabrechnung im Baugewerbe
Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den umfangreichsten und schwierigsten Lohnberechnungen in den Betrieben Deutschlands. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die wesentlichen spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes, die ab dem zu beachten sind. Grundlage ist der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Baugewerbe vom i. d. F. vom . Der BRTV gilt für die gewerblichen Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit noch abweichende tarifliche Regelungen bei Betrieben in den neuen Bundesländern (NBL) vorliegen, wird darauf hingewiesen.
I. Grundlagen der Lohnabrechnung
In den Bauunternehmen beträgt die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden im Kalenderjahr. Sie ist in eine Winterarbeitszeit (Januar bis März und Dezember) mit 38 Wochenstunden (montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden) und eine Sommerarbeitszeit (April bis November) mit 41 Wochenstunden (montags bis donnerstags 8,5 Stunden sowie freitags 7 Stunden) aufgeteilt.
Ein wesentlicher Bestandteil der tariflichen Regelung und für die organisatorische Gestaltung in den Unternehmen i...