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Nichtverlängerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Hintergründe und Konsequenzen
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich im letzten Jahrzehnt für deutsche Unternehmen und Investoren zu einem interessanten Absatz-, Produktions- und Investitionsstandort entwickelt. Als besonderer Investitionsanreiz wurde bislang das DBA aus dem Jahre 1996 gesehen, das deutschen Unternehmen zahlreiche Steuervergünstigungen bescherte. Die deutsche Finanzverwaltung hat nun überraschenderweise beschlossen, dieses Abkommen nicht über den hinaus zu verlängern.
I. Historie
Das DBA zwischen Deutschland und den VAE ist zum in Kraft getreten. Es ist auf all diejenigen Steuern vom Einkommen und Vermögen anzuwenden, die für die am oder nach dem beginnenden Veranlagungszeiträume erhoben werden (Art. 29 Abs. 2 Buchst. a DBA-VAE).
Das Abkommen ist zeitlich zunächst auf zehn Jahre begrenzt (Art. 30 Abs. 1 DBA-VAE). Demnach tritt das Abkommen zum außer Kraft, kann allerdings um weitere zehn Jahre verlängert werden, soweit sich die beiden Vertragsstaaten im Vorfeld darauf verständigen.
S. 310
Bis Anfang des Jahres 2006 wurde von Seiten des deutschen Bundesfinanzministeriums stets betont, dass eine Verlängerung des Abkommens in unveränderter Form um zunächst zehn weitere Jahre beabsi...