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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei EU-Binnentransport
Für die Beurteilung, ob ein EU-Binnentransport vorliegt, kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der Beladung beabsichtigte Güterbeförderung an. Der Umstand, dass der Transport durch eine Kontrolle des Lkw noch auf deutschem Territorium endet, ändert an der ursprünglichen Absicht nichts. Wird mit einer litauischen Sattelzugmaschine, deren Abfertigung im Rahmen der vorübergehenden Verwendung bei vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben u. a. nur unter der Voraussetzung bewilligt worden ist, dass der Lkw ausschließlich für Beförderungen verwendet wird, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden, ein Transport von Hamburg nach Italien durchgeführt, für den eine gültige CEMT-Genehmigung nicht vorgelegt werden kann, liegt ein von der Bewilligung der vorübergehe...