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FG Düsseldorf 07.07.2004 4 K 5726/01 Erb, NWB direkt 15/2006 S. 10

Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung

Durch eine im vierten Jahr nach Entstehung der Steuer erfolgte Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung tritt keine weitere Anlaufhemmung von drei Jahren ab der im gleichen Jahr eingetretenen Kenntnis der Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung ein. Vielmehr beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist in diesem Fall mit Ablauf des Jahrs der Kenntniserlangung.